Rechtsanwalt Peer Fiesel ist seit über 20 Jahren Vorstandsmitglied des Tierschutzvereins Groß-Dortmund e.V. und seit 7 Jahren Präsident des größten Landesverbandes im deutschen Tierschutz. Rechtsanwalt Fiesel ist unter anderem ebenfalls Mitglied des Beirates für Natur- und Tierschutz des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes NRW in Düsseldorf. Hier bestehen enge Kontakte zu den politischen Entscheidungsträgern der verschiedenen Parteien im Landtag NRW und zum zuständigen Ministerium,
Seit nunmehr 12 Jahre moderiert Rechtsanwalt Fiesel eine eigene Sendung erst im "Offenen Kanal Dortmund", jetzt im Internet des TSV Groß-Dortmund (http://www.tierschutz-aktuell.de/) einmal monatlich zu aktuellen Fragen des Tierschutzrechts. Darüber hinaus werden mehrere Vorträge und Seminare jedes Jahr zu den Fragen des Tierschutzrechts abgehalten, insbesondere zu den rechtlichen Problemen und Fragen, die bei Erlangung des sogenannten Sachkundenachweises nach § 11 Tierschutzgesetz anfallen.
Im zivilprozessualen Bereich führt der Unterzeichnende maßgeblich Streitigkeiten für Mieter, wenn Schwierigkeiten mit der Tierhaltung in der Wohnung entstehen, im haftungsrechtlichen Bereich führt der Unterzeichnende zahlreiche Prozesse, wenn es um die Haftung für Hundeattacken / Hundebissfälle usw. geht, natürlich werden auch alle anderen Fragen, die mit sonstigen Tieren sich im rechtlichen Bereich befassen, bearbeitet, so zum Beispiel die besonderen Haftungsprobleme in verkehrsrechtlichem Bereich, bei der Haltung von Pferden und Katzen. Hier wird Rechtsanwalt Fiesel auch in bußgeldrechtlichem Bereich tätig, wenn ungerechtfertigte Geldbußen z. B. wegen Verstoßes gegen Leinenzwang und die sonstigen Vorschriften des Landeshundegesetzes geahndet werden.
Letztlich setzt sich der Unterzeichnende hier auch mit Verwaltungsbehörden kritisch auseinander, wenn verwaltungsrechtliche Vorschriften zur Haltung von Tieren von den entsprechenden Tierhaltern als ungerecht und unverhältnismäßig empfunden werden.
Ein weiteres maßgebliches Spezialgebiet von Rechtsanwalt Fiesel stellt das Ausländerrecht dar. Hier befasst sich Rechtsanwalt Fiesel in zahlreichen außergerichtlichen Verfahren gegenüber den Verwaltungsbehörden und Bezirksregierungen (Landräten) mit Fragen des Aufenthaltsrechts - hier geht es um die Fragen der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis, Aufenthaltsbefugnis, einer Duldung und sonstiger Berechtigungen.
Angeschlossen ist die Beratungspraxis zu rechtlichen Streitigkeiten zur Einbürgerung, zur Erteilung einer Arbeitserlaubnis für ausländische Mitbürger. Wichtig ist die Erlangung von Rechtsschutz auf verwaltungsgerichtlichen Gebieten gegen Ausweisungen und Abschiebungen, sowohl im Haupteilverfahren (L-Verfahren) und Hauptsacheverfahren (K-Verfahren).
Auch die Visumserteilung für ausländische Staatangehörige zur Einreise in die BRD, der Nachzug von Kindern und Ehegatten, sowie entsprechende Tätigkeit in den asylrechtlichen Verfahren, stellen einen Schwerpunkt der Arbeit von Rechtsanwalt Fiesel dar.
Insbesondere werden die entsprechenden Anträge auf Feststellungen von zielstaatsbezogenen Abschiebungshindernissen und inlandsbezogenen Vollstreckungshindernissen erarbeitet und begründet.
Insoweit überschneidet sich dieses Gebiet manchmal auch mit dem internationalen Familienrecht. Auch die Firmengründung ausländischer Unternehmer in der BRD wird bearbeitet.
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